Wenn Sie innerhalb der Europäischen Union oder mit einer europäischen Fluggesellschaft fliegen oder von einem EU-Flughafen starten, sind Ihre Passagierrechte in der Verordnung (EG) 261/2004 verankert. Falls kein “Umstand höherer Gewalt” Ursache der Verspätung ist, haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung. Wir können Ihnen helfen, Ihr Recht durchzusetzen und fordern für Sie bis zu 600 Euro pro Passagier!
Ihre Rechte sind unter anderem im Abkommen von Montreal und in der Verordnung (EG) 261/2004 verankert. Hier wurde festgelegt, dass Sie Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 250 €, 400 € oder 600 € pro Passagier haben, wenn Sie von einer Annullierung, Verspätung oder Überbuchung betroffen sind. Die Höhe des Betrags ist nicht abhängig vom Ticketpreis, sondern von der Flugdistanz und vom Ziel des Fluges.
Vereinfacht gesagt: Haben Sie Ihr endgültiges Ziel mit einer Verspätung von mindestens 3 Stunden (2 Stunden bei einer Annullierung) erreicht und keine außergewöhnlichen Umstände sind Ursache dafür, so haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Da die Fluggesellschaft beim Vorliegen eines solchen außergewöhnlichen Umstandes nicht zahlen muss, wird ein solcher häufig vorgeschoben, um auch berechtigte Forderungen abzulehnen. Wenn die Airline für die Verspätung verantwortlich ist, werden wir dafür sorgen, dass Sie das bekommen, was Ihnen zusteht! Nutzen Sie jetzt einfach unseren kostenlosen Entschädigungsrechner um zu erfahren, wie viel Ihnen zusteht. Reichen Sie dann Ihren Fall ein und wir erledigen den Rest!
Wenn Ihr Flug verspätet, überbucht oder ausgefallen ist, können Sie von der Airline Entschädigung fordern. Die Dauer der Verspätung, die Ursache des Problems oder wann Sie über eine Umbuchung informiert wurden, können Kriterien sein, die bestimmen, ob Sie einen Anspruch haben. Die Höhe des Betrags ist nicht abhängig vom Ticketpreis, sondern von der Flugdistanz und vom Ziel des Fluges. Je nach Strecke stehen Ihnen 250, 400 oder sogar 600 Euro Kompensation pro Passagier zu.
Neben einer finanziellen Entschädigung haben Sie bei einer Annullierung, Verspätung oder Überbuchung auch Anspruch auf verschiedene Zusatzleistungen wie Verpflegung und, wenn erforderlich, eine Hotelübernachtung. Entstehen Ihnen in diesem Zusammenhang zusätzliche Kosten, so können wir diese Kosten zusammen mit der Entschädigung von der Airline zurückfordern.
Betrag: | Distanz und Reiseziel: |
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250 € Entschädigung | Für Flüge bis zu 1.500 Kilometer |
400 € Entschädigung | Für alle weiteren Flüge innerhalb der EU |
400 € Entschädigung | Für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern und von oder zu einem Flughafen außerhalb der EU |
600 € Entschädigung | Für alle weiteren Flüge (über 3.500 Kilometer und von oder zu einem Flughafen außerhalb der EU) |
* Bitte beachten Sie: Handelt es sich um einen Langstreckenflug von 3.500 Kilometern oder mehr und war Ihr Flug zwischen 3 und 4 Stunden verspätet, dann darf die Fluggesellschaft die Entschädigung von 600 € um 50 % reduzieren.