Über die Gesetzgebung

Grundsätzlich haben Sie nach der EU Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ein Recht auf Entschädigung, wenn:

-- Sie durch eine Verspätung, Annullierung oder Überbuchung eines Fluges drei oder mehr Stunden später als geplant an Ihrem Zielflughafen angekommen sind (bei einer Annullierung gilt dies ab 2 Stunden);

- Sie von einem Flughafen innerhalb der EU abgeflogen oder von einem Flughafen außerhalb der EU mit einer europäischen Fluggesellschaft in die EU geflogen sind.

-Darüber hinaus wird in jedem Einzelfall geprüft, ob "außergewöhnliche Umstände" die Ursache für die Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung waren und ob die Fluggesellschaft für die Verspätung oder Annullierung verantwortlich gemacht werden kann.


In der heutigen Rechtsprechung sind verschiedene Kategorien von "außergewöhnlichen Umständen" anerkannt. Sollte eine Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung auf solche außergewöhnlichen Umstände zurück zu führen sein, spricht man auch von höherer Gewalt. In diesen Fällen braucht die Fluggesellschaft in der Regel keine finanzielle Entschädigung zu zahlen. Ein Vulkanausbruch ist ein Beispiel für einen solchen außergewöhnlichen Umstand.


Die Höhe Ihrer Entschädigung hängt von der Distanz Ihres Fluges und der Dauer der Verspätung ab, wobei die Verspätung immer mindestens 3 Stunden betragen muss. Die Staffelung ist wie folgt:
- 250 € bei Flügen mit einer Distanz bis zu 1.500 km
- 400 € bei Flügen mit einer Distanz zwischen 1.500 und 3.500 km oder bei Flügen mit einer Distanz über 3.500 km, wenn die Flugstrecke nur innerhalb Europas verläuft
- 600 € bei Flügen mit einer Distanz von mehr als 3.500 km, wenn die Flugstrecke nicht nur innerhalb Europas verläuft (300 € wenn die Verspätung weniger als 4 Stunden beträgt).

Bei Annullierungen oder Nichtbeförderungen gelten andere Vorgaben. Hier kann Ihnen schon dann ein Anspruch auf Entschädigung zustehen, wenn Sie Ihr planmäßiges Reiseziel mit mehr als 2 Stunden Verspätung erreichen oder mehr als 1 Stunde früher als geplant am Startflughafen abfliegen.


Handelt es sich um mehrere Reisende, werden wir den Gesamtbetrag für alle Passagiere anzeigen.

Ja: Die Entschädigungssumme, welche die Fluggesellschaft zahlen muss, gilt immer pro Passagier. Dieser Betrag ist unabhängig von Ihrem Ticketpreis, da Sie für die Zeit entschädigt werden, die Sie durch die Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung verloren haben. Jeder Passagier, der über eine bestätigte Buchung verfügt, hat damit Anspruch auf die gleiche Entschädigung. Befinden sich mehrere Passagiere auf Ihrer Buchung, können wir den gesamten Entschädigungsbetrag für alle Passagiere zusammen geltend machen.


Dies ist eine Information, die der Passagier nur schwer in Erfahrung bringen kann. Die Verspätung bei Ankunft des Fluges ist dabei ausschlaggebend: Wenn Sie mit einer Verspätung von 3 oder mehr Stunden am Zielflughafen ankommen, haben Sie ein Recht auf Entschädigung. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Flug 3 Stunden oder mehr Verspätung hatte, können Sie Ihren Anspruch trotzdem bei uns einreichen. Wir untersuchen dann die tatsächliche Dauer der Verspätung anhand unserer Flugdatenbanken und prüfen zugleich, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.


Wenn Sie weniger als 3 Stunden Verspätung hatten, steht Ihnen nach der europäischen Fluggastrechteverordnung kein Anspruch auf Entschädigung zu. Ab einer Verspätung von 2 Stunden stehen Ihnen jedoch Unterstützungsleistungen wie Mahlzeiten und Getränke, Telefonate und gegebenenfalls auch ein Hotelaufenthalt zu. Wenn Sie jedoch aufgrund der Annullierung Ihres Fluges mit 2 Stunden oder mehr Verspätung an Ihrem Endreiseziel angekommen sind, dann kann Ihnen sehr wohl ein Anspruch auf Entschädigung zustehen, da für Annullierungen andere Regeln gelten.


Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie mit einer Verspätung von 3 oder mehr Stunden am Zielflughafen ankommen. Allerdings sollten Sie eine Flugverbindung mit ausreichend Zeit zum Erreichen Ihres Anschlussfluges gebucht haben. Fand der Anschlussflug außerhalb Europas statt und wurde von einer anderen Airline ausgeführt, dann besteht ausnahmsweise kein Recht auf Entschädigung.


Bei einer Annullierung ist die Fluggesellschaft dazu verpflichtet, Ihnen entweder einen neuen Flug anzubieten oder Ihnen den Ticketpreis zu erstatten. Zusätzlich hierzu kann auch ein Anspruch auf Entschädigung bestehen. Dies hängt von der Ursache der Annullierung sowie von der Frage ab, ob es sich bei der Ursache um außergewöhnliche Umstände handelt. Wurde ein Alternativflug angeboten, besteht immer dann ein Recht auf Entschädigung, wenn der Ersatzflug entweder 2 oder mehr Stunden später als geplant am Zielflughafen angekommen ist oder wenn der Ersatzflug mehr als 1 Stunde früher als geplant am Startflughafen gestartet ist. Nur weil die Fluggesellschaft Ihnen einen Ersatzflug angeboten hat, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass Ihnen keine Entschädigung zusteht.


Ja, Sie haben auch dann Recht auf eine Entschädigung, denn die Fluggesellschaft ist dafür verantwortlich, dass Sie pünktlich an Ihr Ziel kommen - unabhängig davon, ob Sie Ihr Flugticket direkt bei der Airline oder über einen Reiseveranstalter oder Reisevermittler gekauft haben.


Im Falle einer langen Verspätung ist die Airline zur Unterstützung der Passagiere verpflichtet, namentlich die Passagiere mit Speisen und Getränken zu versorgen, Kommunikationsleistungen anzubieten und wenn erforderlich eine Unterkunft (einschließlich Transfer) bereitzustellen. Dies beeinflusst nicht die Tatsache, dass Sie Recht auf eine finanzielle Entschädigung haben. Die finanzielle Entschädigung dient der Kompensation der verloren gegangenen Zeit. Haben Sie also Gutscheine für Essen und Trinken erhalten, bedeutet dies nicht, dass Ihnen keine finanzielle Entschädigung mehr zusteht. Nehmen Sie jedoch Reisegutscheine für einen zukünftigen Flug mit der Fluggesellschaft an, bedeutet dies in der Regel zugleich den Verzicht auf weitergehende Entschädigungszahlungen.


Zusätzliche Kosten werden von den Fluggesellschaften erstattet, wenn diese in direkten Zusammenhang mit der Verspätung oder Annullierung stehen, wie z.B. Kosten für Mahlzeiten und Getränke oder eine Hotelunterkunft. Deshalb ist es wichtig, dass Sie alle Rechnungen hierfür aufbewahren. Wir können diese Kosten für Sie zusammen mit unserer Entschädigungsanfrage bei der Fluggesellschaft geltend machen. Haben Sie einen Teil Ihres Urlaubs durch die Verspätung oder Annullierung versäumt, besteht unter der Fluggastrechteverordnung kein zusätzlicher Entschädigungsanspruch. In diesem Fall sollten Sie Ihre Reiseversicherung kontaktieren.


Verspätetes oder verloren gegangenes Gepäck ist nicht vom Regelungsumfang der europäischen Fluggastrechteverordnung umfasst. In solchen Fällen sollten Sie sich umgehend direkt mit der Fluggesellschaft und Ihrer Reiseversicherung in Verbindung setzen.


Über das Einreichen Ihres Anspruchs (Ich bin ein neuer Kunde)

Jedes Jahr werden 80 % aller berechtigten Ansprüche von den Fluggesellschaften abgelehnt oder ignoriert. Seit 2010 hat Flug-Verspaetet.de tausenden von Passagieren in ganz Europa geholfen! Unser Team nutzt eine umfangreiche Datenbank mit Flugdaten und verfügt über das notwendige juristische Wissen. Wir tun alles, was in unserer Macht steht, um sicherzustellen, dass Sie Ihre verdiente Entschädigung erhalten. Das Beste daran? Wenn wir mit der Klage keinen Erfolg haben, wird sie kostenlos abgeschlossen. Gelingt es uns, die Entschädigung einzufordern, berechnen wir eine Erfolgsprovision. Mit anderen Worten: Die Gebühr fällt nur an, wenn Sie die Entschädigung tatsächlich erhalten!


Über das Einreichen eines Anspruchs (ich habe mich noch nicht bei Flighttix.de Claim Service angemeldet)

Sie können über diesen Link: https://claim.claimservice.app/?partner=flighttix-de&lang=deeinen Anspruch bei Flighttix.de Claim Service einreichen und sich dabei zugleich einen Kunden Account anlegen. Tragen Sie einfach Ihre Flugdaten in die Eingabemaske ein und erfahren Sie innerhalb weniger Sekunden, ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Dieser Schritt ist kostenlos und unverbindlich.
Wenn Sie im Anschluss Ihren Fall bei uns einreichen möchten, müssen Sie nur noch ein paar Angaben zu Ihrem Flug und ihrer Person machen. Erst wenn Sie alle Schritte durchlaufen haben, haben Sie Ihren Fall offiziell bei unserem Claim Service eingereicht.


Wenn Sie einen Anspruch einreichen, können Sie Mitreisende auf der Passagierliste hinzufügen. Hierbei ist jedoch wichtig, dass alle Reisenden auf derselben Buchung erfasst sind. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie die Ansprüche jeweils einzeln pro Buchung einreichen, da die Korrespondenz mit der Fluggesellschaft jeweils separat verlaufen wird.


Minderjährige Passagiere haben dieselben Rechte, wie erwachsende Passagiere. Selbst Kleinstkinder, die jünger als zwei Jahre alt sind, können grundsätzlich eine Entschädigung erhalten. Der Anspruch auf Entschädigung für Kleinstkinder setzt voraus, dass eine finanzielle Gegenleistung für die Beförderung gezahlt wurde. Ausreichend ist hierbei z.B. ein reduzierter Ticketpreis, aber auch eine Beförderungspauschale oder eine (häufig versteckte) Steuer oder Gebühr.


Es ist immer von Vorteil, alle Reisedokumente (Tickets, Reservierungsbestätigung, Bordkarten sowie E-Mails von der Airline) aufzubewahren, da die Fluggesellschaften diese in vielen Fällen anfordert. Sie können alle digitalen Reiseunterlagen in Ihrem Account von ':cobranding_site_name' finden. Wenn Unterlagen, die von der Airline in Papierform ausgegeben worden sind (beispielsweise die Bordkarte und Verspätungserklärung), Ihnen nicht mehr vorliegen, dann ist das kein Problem. In den meisten Fällen reicht die Buchungsbestätigung aus.


Das können Sie, allerdings müssen Sie hierfür zwei getrennte Fälle einreichen. Mehrere Flüge können nur dann gemeinsam eingereicht werden, wenn es sich um einen Anschlussflug handelt. Flüge, die an verschiedenen Daten und auf verschiedenen Routen durchgeführt worden sind, müssen einzeln eingereicht werden, da die Fluggesellschaften diese Fälle auch nur separat bearbeiten.


Ja, Sie können Ihren Anspruch trotzdem bei Flighttix.de Claim Service einreichen, da die Fluggesellschaften die erste Entschädigungsanfrage grundsätzlich mit dem Verweis auf das Vorliegen "außergewöhnlicher Umstände" zurückweisen. Nachdem Sie Ihren Anspruch bei uns eingereicht haben, prüfen wir, welche Handlungsmöglichkeiten wir haben. In Abhängigkeit von der konkreten Situation und der ersten Stellungnahme der Fluggesellschaft kann es im Einzelfall sein, dass wir einige Schritte im Prozess überspringen. Den Verfahrensfortschritt sowie die jeweils unternommenen Schritte können Sie auf der Timeline innerhalb Ihres Kunden Accounts mitverfolgen.


Sie können grundsätzlich bis zu drei Jahre nach dem Flug einen Anspruch auf Entschädigung bei uns einreichen. In manchen Fällen (zum Beispiel bei Flügen in das Vereinigte Königreich) können Sie Ihren Anspruch sogar bis zu sechs Jahre nach dem Flug geltend machen. Nach dem Ablauf der jeweiligen Frist können wir Ihren Anspruch nicht mehr durchsetzen, da dieser dann verjährt ist. Da wir in der Regel einige Wochen brauchen, um Ihren Anspruch durchzusetzen, nehmen wir Fälle, die kurz vor der Verjährung stehen, nicht mehr zur Bearbeitung an.


Zunächst versuchen wir, Ihre Entschädigung durch außergerichtliche Schriftsätze einschließlich etwaig erforderlicher rechtlicher Mahnschreiben durchzusetzen. Manchmal ist auch die Einleitung eines gerichtlichen Mahn- oder Klageverfahrens erforderlich. In allen Varianten können Sie den Fortschritt Ihres Falles auf der Timeline innerhalb Ihres Kunden Accounts mitverfolgen. Sämtliche Maßnahmen, die wir zur Durchsetzung Ihres Anspruchs ergreifen, sind von unserer Erfolgsprovision abgedeckt; auch wenn wir für sie vor Gericht gehen, entstehen Ihnen hierdurch keine zusätzlichen Kosten. Sollte sich im Verlauf der Fallbearbeitung herausstellen, dass doch kein Entschädigungsanspruch besteht, werden wir Ihren Fall vorzeitig abschließen, ohne dass Ihnen hierdurch Kosten entstehen. Soweit möglich, übernimmt unser Expertenteam alle Aufgaben zur Durchsetzung Ihrer Entschädigung. Bei manchen Schritten sind wir jedoch auf Ihre Mithilfe angewiesen.


Sobald Sie sich bei Flighttix.de Claim Service anmelden, um Ihren Anspruch einzureichen, beginnt unser Expertenteam mit der rechtlichen Prüfung Ihres Falles. Sie erhalten in der Regel innerhalb von drei Werktagen eine Mitteilung, ob Sie in Ihrem Fall eine Entschädigung geltend machen können. Besteht ein Entschädigungsanspruch, dann kann die Durchsetzung Ihrer Entschädigung sofort beginnen.
Im Anschluss werden Sie über Ihr Online Dossier, die Timeline sowie per E-Mail über den Status und den Fortschritt Ihres Falles auf dem Laufenden gehalten. Der Entschädigungsprozess dauert in der Regel mehrere Wochen. In seltenen Fällen kann es aber auch bis zu einem halben Jahr oder länger dauern. Dies hängt auch davon ab, ob wir Ihren Fall vor Gericht bringen müssen und mit welchen Maßnahmen sich die Airline gegen die Auszahlung der Entschädigung zur Wehr setzt.


In manchen Fällen ist es notwendig, ein Inkasso- oder Gerichtsverfahren einzuleiten. Wir übernehmen die Kosten für diese Schritte, d. h. Sie müssen keine Gerichtskosten zahlen, wenn Ihr Anspruch nicht erfolgreich ist. Wenn wir die Entschädigung auf dem Klageweg durchsetzen können, müssen Sie eine zusätzliche Anwaltsgebühr bezahlen.


Das hängt von der jeweiligen Situation ab. In den meisten Fällen wird die Entschädigung von der Fluggesellschaft auf unser Bankkonto überwiesen. Wir werden Sie dann bitten, uns Ihre Kontodaten mitzuteilen, damit wir Ihnen die Entschädigung nach Abzug unserer Erfolgsprovision überweisen können. Falls die Entschädigung auf das Konto des Kunden überwiesen wird, schicken wir eine Rechnung über die Erfolgsprovision.


Wenn Sie sich bei Flighttix.de Claim Service anmelden und einen Anspruch einreichen, entstehen Ihnen zunächst keine Kosten. Nur im Erfolgsfall, also wenn Ihr Anspruch ausgezahlt wird, berechnen wir :no_cure_no_pay_percentage der durchgesetzten Entschädigung (zzgl. MwSt.).


Wenn Sie Ihren Entschädigungsanspruch einreichen, erstellen Sie zugleich einen eigenen Account. In diesem persönlichen Account können Sie Ihre Daten und Flugdetails bearbeiten. In der Timeline können Sie den Fortschritt Ihres Falles verfolgen und Kontakt mit unserem Support Team aufnehmen, falls Sie Hilfe benötigen.
Wir verfolgen Ihren Anspruch auf der Grundlage 'Kein Erfolg, keine Kosten'. Das bedeutet, Sie zahlen nichts vorab und nur dann, wenn wir Ihren Entschädigungsanspruch erfolgreich durchgesetzt haben.


Über den Verlauf (Ich bin bereits Kunde)

Indem Sie Ihre Forderung bei Flug-Verspaetet.de eingereicht haben, haben Sie eine Vollmacht unterzeichnet, die uns ermächtigt, in Ihrem Namen zu handeln. Die Fluggesellschaft hat nicht positiv auf unsere Forderung reagiert, dennoch glauben wir, dass Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Deshalb möchten wir den nächsten Schritt machen.

Mit der Partnervollmacht, die wir anfordern, erteilen Sie uns die Erlaubnis, in die nächste Phase einzutreten. Dieses Formular erlaubt es unseren Anwälten/Rechtsberatern/externen Partnern, in Ihrem Namen vor dem zuständigen Gericht zu handeln.


Wenn Ihre Anspruch vor Gericht geht, können zusätzliche Gebühren anfallen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Preisliste: https://www.flug-verspaetet.de/preisliste


Welche Dokumente wir benötigen, hängt von den Fluggesellschaften und ihren Bearbeitungssystemen ab. Wir achten darauf, dass wir Sie nicht um unnötige Dokumente bitten. Sollten wir jedoch ein Gerichtsverfahren einleiten müssen, werden wir Sie höchstwahrscheinlich um zusätzliche Informationen bitten. Welche Informationen wir genau benötigen hängt stark vom Gericht und Gerischtsstand ab. Aus diesem Grund empfehlen wir, dass Sie möglichst viele Dokumente aufbewahren, solange sich Ihr Anspruch nur in Bearbeitung befindet.


Sollten Sie die von uns angeforderten Dokumente nicht mehr besitzen, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail mit. Es ist möglich, dass die notwendigen Informationen auch auf anderen Dokumenten zu finden sind. Unsere Teams kennen die Fluggesellschaften sehr gut und können Sie beraten. Gemeinsam finden wir bestimmt eine Lösung!


Unsere Partnerkanzlei ist mit diesen Verfahren vertraut und bemüht sich stets darum, dass Ihr Fall so schnell wie möglich gelöst wird. Die Dauer ist jedoch auch stark von der Reaktionszeit der Fluggesellschaft und der Verfügbarkeit vor Gericht abhängig. Ein Gerichtsverfahren kann etwas länger dauern, aber es garantiert uns, dass die Fluggesellschaft zur Zahlung gezwungen wird.


Sie haben das Recht, den Anspruch innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung der Vollmacht kostenlos zu widerrufen. Nach Ablauf dieser Frist ist es nicht mehr möglich, den Anspruch kostenlos zu schließen. Unser Team hat viel Zeit und Mühe in den Fall gesteckt und wird unabhängig vom Ergebnis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Fall abschließen möchten, gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die vereinbarte Provision in Rechnung stellen. Wenn Sie den Anspruch beenden möchten, setzen Sie sich bitte per E-Mail mit uns in Verbindung, damit wir die Situation gemeinsam prüfen können. Wir helfen Ihnen gerne weiter!


Um den Status Ihres Anspruchs zu erfahren, melden Sie sich bitte in Ihrem Kunden-Account an und klicken Sie auf "Mein Anspruch". Dort finden Sie Echtzeitinformationen über den Stand Ihres Anspruchs. Wenn Sie weitere Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Support-Team.


Über den Claimprozess (ich habe mich bereits für Flighttix.de Claim Service angemeldet)

Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, klicken Sie unter dem Menüpunkt "Mein Anspruch" auf den Link "Passwort vergessen?". Wenn Sie hier die E-Mail Adresse angeben, mit der Sie sich angemeldet haben, wird Ihnen ein neues Passwort zugesendet.


Sie können Dokumente auch jederzeit als Anhang per E-Mail an info@claimservice.flighttix.de senden. Wenn Sie dies von derselben E-Mail Adresse aus tun, mit der Sie sich bei uns angemeldet haben, dann werden die Dokumente in Kürze Ihrem Online Dossier hinzugefügt.


Sie können sich nur mit der E-Mail Adresse einloggen, mit der Sie sich auch bei uns registriert haben. Wenn Sie die Meldung erhalten, dass Ihre E-Mail Adresse nicht erkannt wird, haben Sie möglicherweise eine falsche E-Mail Adresse angegeben. Auch wenn Sie eine E-Mail an die Kundenbetreuung senden, ist es wichtig, dass Sie dies von derselben E-Mail Adresse aus tun, mit der Sie sich bei uns angemeldet haben. Ansonsten wird Ihre E-Mail nicht automatisch Ihrem Account zugeordnet, was die Bearbeitung Ihrer Anfrage verzögert.
Um Ihre E-Mail Adresse zu ändern, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Kundenbetreuung auf. Wenn Sie auf unserer Webseite die Meldung angezeigt bekommen, dass die Kombination aus E-Mail Adresse und Passwort nicht erkannt wird, dann haben Sie ein falsches Passwort angegeben.


Um eine zügige Bearbeitung Ihres Falles gewährleisten zu können, bitten wir Sie, Ihre Unterlagen per E-Mail zu senden oder das Online Dossier zu nutzen. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie uns Ihre Unterlagen unter Angabe Ihrer Anspruchsnummer per Post zusenden:

:cobranding_powered_by_name
Postbus 3650
1001 AL Amsterdam
Netherlands


Um sich in Ihren Kunden Account einzuloggen, wo Sie u.a. auch Ihr Online Dossier und Ihre Timeline finden, klicken Sie auf den folgenden Link: https://claim.claimservice.app/login?partner=flighttix-de&lang=de. Verwenden Sie hierzu bitte dieselben Daten, welche Sie auch bei dem Einreichen Ihres Anspruchs eingegeben haben. Diese Daten haben Sie auch per E-Mail von uns erhalten.


Die Kommunikation mit Flighttix.de Claim Service erfolgt schriftlich per E-Mail oder über die Support Nachrichten in Ihrem Kunden Account. Nur durch die schriftliche Korrespondenz können wir sicherstellen, dass alle Informationen und Unterlagen korrekt und vollständig aufgenommen werden und Ihr Dossier so kontinuierlich aufgebaut wird.


Für die Korrespondenz mit der Fluggesellschaft fordert diese die Vorlage einer Vollmacht. Dies ist ein Formular, auf dem Passagiere angeben, dass Flighttix.de Claim Service powered by Flug-Verspaetet.de dazu befugt ist, den Anspruch im Namen des Passagiers geltend zu machen. Aus diesem Grund werden alle Reisenden gebeten, das Vollmachtsformular auszufüllen und zu unterzeichnen. Im Falle von minderjährigen Passagieren müssen regelmäßig beide sorgeberechtigten Elternteile anstelle des minderjährigen Passagiers unterzeichnen. Wichtig: Die Vollmacht ist unabhängig von unserer Beauftragung und dient einzig der Korrespondenz mit der Fluggesellschaft.


In manchen Fällen nimmt die Fluggesellschaft direkt Kontakt mit den Passagieren auf, um eine Entschädigung auszuzahlen. Bitte informieren Sie uns in diesen Fällen umgehend und antworten Sie der Airline nicht, ohne sich vorher mit uns abgestimmt zu haben. Häufig bietet die Fluggesellschaft nämlich einen niedrigeren Betrag an, als Ihnen gesetzlich zusteht und mit der Angabe Ihrer Bankdaten stimmen Sie dem Angebot der Airline stillschweigend zu. Im Anschluss wird es dann schwierig, den vollen Entschädigungsbetrag bei der Fluggesellschaft durchzusetzen.
Seien Sie bitte immer vorsichtig, wenn es darum geht, Ihre Bankdaten an Dritte weiterzugeben. Betrüger können sich als Fluggesellschaft ausgeben, um so an persönliche Informationen von Passagieren zu kommen. Geben Sie in keinem Fall den sogenannten CVC-Code Ihrer Kreditkarte an.


Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet wird, können Sie über Ihren Kunden Account jederzeit Kontakt mit unserer Kundenbetreuung aufnehmen (nutzen Sie dort die Funktion 'Support' oder 'Fragen?').
Die Kundenbetreuung wird Ihre Anfrage so schnell wie möglich beantworten. Haben Sie noch keinen Account, dann können Sie uns Ihre Fragen auch an info@claimservice.flighttix.de senden.


In manchen Fällen benötigen wir eine Kopie Ihres Ausweises oder Ihres Reisepasses. Dies hat zwei Gründe: Zum einen möchten die Fluggesellschaften kontrollieren, ob die Informationen auf der Buchungsbestätigung mit Ihren persönlichen Daten übereinstimmen. Nur so kann geprüft werden, ob eine Person tatsächlich mit dem verspäteten Flug geflogen ist. Zum anderen wollen die Airlines überprüfen können, ob die richtige Person uns bevollmächtigt hat, in ihrem Namen zu handeln. Dabei wird nicht nur der Name der Person kontrolliert, sondern auch ihre Unterschrift.

Es ist immer Vorsicht geboten, wenn Sie eine Kopie Ihrer Personalien aushändigen. Wir gehen sorgfältig und vertraulich mit Ihren Dokumenten um, doch auch Sie können eine Reihe von Maßnahmen unternehmen, um Identitätsbetrug zu vermeiden. Zum Beispiel können Sie handschriftlich das Wort "Kopie" auf dem kopierten Ausweisdokument vermerken und auch das Datum und den Namen der Firma hinzufügen, der Sie die Ausweiskopie zur Verfügung stellen. Zudem können Sie Ihre Ausweisnummer unkenntlich machen.


Über Flighttix.de Claim Service

Flug-Verspaetet.de ist ein Dienstleister, der für Flighttix.de Claim Service tätig ist. Das Unternehmen Flug-Verspaetet.de hat seinen Sitz in Frankfurt am Main und ist der Branchenexperte für die Durchsetzung von Passagierrechten bei Flugverspätungen, Annullierungen und Überbuchungen.


Sie sind von einer großen Verspätung, Annullierung oder Überbuchung betroffen? Das Claim Team von Flighttix.de Claim Service (ausgeführt durch Flug-Verspaetet.de) kann Ihnen in kürzester Zeit mitteilen, ob Ihnen nach der Europäischen Fluggastrechteverordnung ein Anspruch auf finanzielle Entschädigung von bis zu 600 € pro Person zusteht. Wenn Sie ein Recht auf Entschädigung haben, hilft Ihnen das Claim Team dabei, die nötigen Unterlagen zu sammeln, diese im Hinblick auf die rechtlichen Anforderungen auszuwerten und erstellt Schriftsätze an die Airline zur Durchsetzung Ihrer Entschädigung. Falls erforderlich, ziehen wir für Sie auch vor Gericht und setzen Ihr gutes Recht für Sie im Klageweg durch. Nur im Erfolgsfall erheben wir eine Provision von :no_cure_no_pay_percentage (zzgl. MwSt.) auf die durchgesetzte Summe - ansonsten ist der Service für Sie kostenlos!


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